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   BVerwG, 11.03.1970 - VI C 62.65   

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https://dejure.org/1970,2366
BVerwG, 11.03.1970 - VI C 62.65 (https://dejure.org/1970,2366)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1970 - VI C 62.65 (https://dejure.org/1970,2366)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1970 - VI C 62.65 (https://dejure.org/1970,2366)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.11.1965 - VI C 13.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1970 - VI C 62.65
    Sie muß, wie der erkennende Senat in dem einen ähnlich liegenden Fall betreffenden Urteil vom 12. November 1965 - BVerwG VI C 13.65 - ausgeführt hat, der nicht wegzudenkende Grund für die Ernennung gewesen sein.

    Dieses Erfordernis muß zusätzlich erfüllt sein (vgl. das oben bereits erwähnte Urteil vom 12. November 1965 - BVerwG VI C 13.65 -).

  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
    Auszug aus BVerwG, 11.03.1970 - VI C 62.65
    Es braucht demnach nicht darauf eingegangen zu werden, ob das Berufungsgericht mit der Forderung, es müsse sich um laufbahnmäßig typische Tätigkeiten handeln, dem Begriff der Förderlichkeit in § 115 Abs. 1 Nr. 2 BBG gerecht wird (zur Bedeutung atypischer Fälle des § 115 Abs. 1 BBG vgl. Urteil vom 29. Juni 1961 - BVerwG VI C 148.59 - [BVerwGE 12, 284]).
  • BVerwG, 22.02.1967 - VI C 85.64

    Beurlaubung eines Soldaten zu Studienzwecken - Anerkennung von Zeiten als

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1970 - VI C 62.65
    Es kann daher dahingestellt bleiben, ob sich das Erfordernis des inneren Zusammenhanges in funktioneller und zeitlicher Hinsicht (vgl. Urteil vom 22. Februar 1967 - BVerwG VI C 85.64 - [Buchholz BVerwG 232, § 115 BBG Nr. 24 = ZBR 1967, 215] mit weiteren Nachweisen) nicht nur auf die erste Voraussetzung, den Grund der Ernennung, bezieht (was Gegenstand der vorgenannten Rechtsprechung gewesen ist), sondern auch auf die zweite, die Förderlichkeit der Tätigkeit.
  • BVerwG, 30.08.1973 - II C 10.73

    Anforderungen an die Abweichungsrüge - Bindung des Revisionsgerichts an die

    Auf das weitere Revisionsvorbringen, der Kläger habe während der in Rede stehenden Zeit "eine für die Laufbahn förderliche Tätigkeit ausgeübt ..., die zu seiner Ernennung geführt hat", braucht daher nicht eingegangen zu werden; denn dieses Erfordernis muß, wie zu der inhaltsgleichen bundesrechtlichen Regelung des § 115 BBG bereits wiederholt entschieden worden ist, jeweils zusätzlich erfüllt sein (BVerwG, Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG VI C 62.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 26.72

    Begriff des nicht berufsmäßigen Wehrdienstes - Gewährung von Versorgungsbezügen -

    Das Erfordernis solcher Förderlichkeit einer Tätigkeit muß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zusätzlich und unabhängig davon erfüllt sein, ob - wie die Vorschrift ferner fordert - die Tätigkeit zur Ernennung des Beamten führte (u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. August 1973 - BVerwG II C 10.73 - mit Hinweis auf das Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG VI C 62.65 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.11.1990 - 2 B 110.90

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung bei der Frage nach dem Umfang der Berücksichtigung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß neben das Erfordernis der Förderlichkeit der Tätigkeit zusätzlich die Feststellung treten muß, daß die Tätigkeit zur Ernennung des Beamten geführt hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG 6 C 62.65 - Beschluß vom 19. August 1970 - BVerwG 6 B 35.70 - ).
  • BVerwG, 19.08.1970 - VI B 35.70

    Berücksichtigung von Vordienstzeiten - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß im Rahmen der Anwendung des § 115 Abs. 1 Nr. 2 (erste Alternative) BBG das Erfordernis der Förderlichkeit der Tätigkeit zusätzlich und unabhängig von der Feststellung erfüllt sein muß, daß die Tätigkeit zur Ernennung des Beamten geführt hat (vgl. Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG VI C 62.65 -).
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